Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker bestätigt

Kategorie: Recht | 5. Juni 2019

Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Er sieht wie die Vorinstanz keine ausreichenden Bemühungen der Antragstellerinnen während eines angemessenen Zeitraums um die vertragliche Einräumung einer Lizenz an dem Patent für das Arzneimittel Praluent. Welche Bemühungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG erforderlich sind und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (Az. X ZB 2/19).

Weitere Informationen: Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker bestätigt

Quelle: www.datev.de

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