Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker bestätigt

Kategorie: Recht | 5. Juni 2019

Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Er sieht wie die Vorinstanz keine ausreichenden Bemühungen der Antragstellerinnen während eines angemessenen Zeitraums um die vertragliche Einräumung einer Lizenz an dem Patent für das Arzneimittel Praluent. Welche Bemühungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG erforderlich sind und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (Az. X ZB 2/19).

Weitere Informationen: Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker bestätigt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer ... In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der … [weiterlesen]

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind ... Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers … [weiterlesen]