Poppinga, Stomberg & Kollegen

Regional. Innovativ. Nachhaltig.

Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist gesetzlich geschützt und wird nur an Personen verliehen, die ein besonderes Fachwissen für die Steuerberatung in der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht und Agrarkreditwesen sowie in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft nachweisen können. Denn dieses Themengebiet ist geprägt durch zahlreiche steuerliche Sonderregelungen, die eine zusätzliche Qualifikation notwendig machen.

Die Mitarbeiter in unserer landwirtschaftlichen Abteilung sind speziell auf die steuerlichen und praktischen Besonderheiten dieses Zweiges geschult und in der Lage, eine ganzheitlich konzipierte Steuergestaltungs- und Vermögensplanung durchzuführen.

Unser Leistungsspektrum für die Landwirtschaft

Für die Betreuung und Beratung der Landwirtschaftlichen Buchstelle kommen unter anderem folgende Betriebe in Frage:

Außer der Erstellung von  Steuererklärungen und Jahresabschlüssen  sowie  der laufenden Buchführung umfasst unser Leistungsspektrum:

Gerade der erste Punkt – Erbfolge, Hofübergabe und Regelung des Altenteils – ist ein komplexer Bereich, da es auch in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder zu Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommt.

Sprechen Sie uns an

Wenn Sie mehr Informationen zum Thema „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dieses umfangreiche Gebiet ist am besten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.

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