Regional. Innovativ. Nachhaltig.
Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist gesetzlich geschützt und wird nur an Personen verliehen, die ein besonderes Fachwissen für die Steuerberatung in der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht und Agrarkreditwesen sowie in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft nachweisen können. Denn dieses Themengebiet ist geprägt durch zahlreiche steuerliche Sonderregelungen, die eine zusätzliche Qualifikation notwendig machen.
Die Mitarbeiter in unserer landwirtschaftlichen Abteilung sind speziell auf die steuerlichen und praktischen Besonderheiten dieses Zweiges geschult und in der Lage, eine ganzheitlich konzipierte Steuergestaltungs- und Vermögensplanung durchzuführen.
Unser Leistungsspektrum für die Landwirtschaft
Für die Betreuung und Beratung der Landwirtschaftlichen Buchstelle kommen unter anderem folgende Betriebe in Frage:
- Voll- und Nebenerwerbslandwirte
- Milchvieh- und Ackerbaubetriebe
- Obst- und Gartenbaubetriebe
- Mastbetriebe jeglicher Art
- Pferdepensionsbetriebe
- Forstwirte
- Baumschulen
- Sonderkulturen
- landwirtschaftliche Lohnunternehmen
- Ferienvermietung
Außer der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie der laufenden Buchführung umfasst unser Leistungsspektrum:
- Beratung zur Erbfolge, Hofübergabe und Regelung des Altenteils
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Beratung im Bereich der erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraft und Biogas)
- kompetente Betreuung bei Betriebsprüfungen
- ganzheitliche Steuergestaltungs- und Vermögensplanung
Gerade der erste Punkt – Erbfolge, Hofübergabe und Regelung des Altenteils – ist ein komplexer Bereich, da es auch in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder zu Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommt.
Sprechen Sie uns an
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dieses umfangreiche Gebiet ist am besten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.