Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Das VG Potsdam hat entschieden, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine weiterführende Schule aus „besonderen Gründen“ einer gesetzlichen Grundlage bedarf und hat daher die Schulleiterin einer Gesamtschule verpflichtet, einen Schüler in die 7. Jahrgangsstufe aufzunehmen (Az. VG 12 L 698/18).

Weitere Informationen: Zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

Quelle: www.datev.de

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