Recht
Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant
Kategorie: Recht | 30. August 2018
Das BSG hat entschieden, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist (Az. B 11 AL 15/17).
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Quelle: www.datev.de