Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Die vom „Diesel-Skandal“ betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht. Der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. So entschied das OLG Koblenz (Az. 1 U 1552/18).

Weitere Informationen: Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ... Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung … [weiterlesen]

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters ... Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 wird … [weiterlesen]