Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Die vom „Diesel-Skandal“ betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht. Der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. So entschied das OLG Koblenz (Az. 1 U 1552/18).

Weitere Informationen: Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer ... In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der … [weiterlesen]

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind ... Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers … [weiterlesen]