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Recht

Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Die vom „Diesel-Skandal“ betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht. Der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. So entschied das OLG Koblenz (Az. 1 U 1552/18).

Weitere Informationen: Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft – Wann verjähren die Ansprüche?

Quelle: www.datev.de

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