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Recht

Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Düsseldorf erfolglos

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Das Land Nordrhein-Westfalen muss nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 3 M 123/18).

Weitere Informationen: Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Düsseldorf erfolglos

Quelle: www.datev.de

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