Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Versicherte muss Kosten für Bluttaxi selbst tragen

Kategorie: Recht | 29. November 2018

Der Transport von Eigenblutspenden wird Versicherten nur bezahlt, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies entschied das LSG Darmstadt (Az. L 1 KR 240/18).

Weitere Informationen: Versicherte muss Kosten für Bluttaxi selbst tragen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im November 2025 ... Im Gesamtbild ist die wirtschaftliche Situation in Deutschland im Herbst noch … [weiterlesen]

Angeblich klimaneutrale Fußball-WM: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen FIFA ... „Vollständig klimaneutrales Turnier“, „energieeffiziente Stadien“: Bei der Fußball-WM in Katar gab … [weiterlesen]