Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Versicherte muss Kosten für Bluttaxi selbst tragen

Kategorie: Recht | 29. November 2018

Der Transport von Eigenblutspenden wird Versicherten nur bezahlt, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies entschied das LSG Darmstadt (Az. L 1 KR 240/18).

Weitere Informationen: Versicherte muss Kosten für Bluttaxi selbst tragen

Quelle: www.datev.de

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