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Recht

Versäumen des angekündigten Termins zum Rauchmelder-Einbau berechtigt noch nicht zur fristlosen Kündigung

Kategorie: Recht | 10. Mai 2019

Das AG München entschied, dass das einmalige Versäumen des angekündigten Termins zum Einbau von Rauchmeldern trotz entsprechender Verurteilung hier noch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt (Az. 432 C 21079/18).

Weitere Informationen: Versäumen des angekündigten Termins zum Rauchmelder-Einbau berechtigt noch nicht zur fristlosen Kündigung

Quelle: www.datev.de

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