Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juni 2022

Das OLG Frankfurt hat die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns verpflichtet, es ab dem 01.01.2023 zu unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss (Az. 9 U 92/20).

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Quelle: www.datev.de

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