Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Allgemeine Ausrichtung des Rates

Kategorie: Steuern und Recht | 10. November 2022

Der Rat der EU hat seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Ziel ist es, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Bis 2030 sollen bereits alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Ausnahmen sind z. B. für historische Bauten vorgesehen.

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Quelle: www.datev.de

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