Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

StBK: Aktuelles zum Corona-Soforthilfeprogramm

Kategorie: ´PS&K, Allgemein, COVID-19 | 31. März 2020

Nachfolgend veröffentlichen wir den Originaltext des an die Steuerberaterkammer Niedersachsen gerichteten Schreibens aus dem Wirtschaftsministeriums in gekürzter Fassung:

„…Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die bestehende Richtlinie zum 31.03.2020 durch zwei neue Richtlinien zu ersetzen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses über das Wochenende im Eiltempo erarbeitet haben.

Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten. Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Dieser Punkt war vielen von Ihnen wichtig, gemeinsam haben wir dieses Anliegen erfolgreich beim Bund einbringen können. Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten, was ebenfalls vielfach gefordert wurde.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten.

Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:

Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.

In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des BMWi nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, werden wir allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit eröffnen, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und ihnen diese Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag wird allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. So wird eine Doppelförderung vermieden. Benötigt werden dazu nur einige wenige Informationen zur Ertragsvorausschau der kommenden Monate. Mit Veröffentlichung der neuen Richtlinien werden alle Neuanträge auf die neuen Richtlinien umgestellt.

Mi diesem Verfahren sichern wir allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Zu Ihrer Information habe ich Ihnen anliegend die beiden neuen Richtlinien zur Landesförderung ebenso beigefügt wie die zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung über die Soforthilfe des Bundes sowie die dazu vom Bund übersandten Vollzugshinweise. Ergänzend finden Sie auch die Pressemitteilung des Bundes dazu. Damit erhalten Sie ein umfassendes Bild über die in den letzten Tagen entstandenen Fördergrundlagen.

Des Weiteren möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf weiterführende Informationen auf unserer Homepage zu verweisen. Diese werden stetig aktualisiert. Im Bereich der FAQ finden Sie außerdem zahlreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sollten Sie darüber hinaus konkretere Fragen haben, können Sie sich an ein Team von Spezialisten wenden:

Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de
Hotline der Landesregierung: 0511-120-6000 (Mo.-Fr., 8.00 bis 22.00 Uhr)
Hotline des Wirtschaftsministeriums: 0511-120-5757 (Mo.-Fr., 8.00 bis 20.00 Uhr)

Auf der Homepage der NBank finden Sie konkrete Informationen für Unternehmen zur Antragsbearbeitung.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Giso Bammel

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Leiter des Ministerbüros und des Büros des Staatssekretärs

Referat 01

Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Tel. 0511/120-5442
Fax 0511/120-99-5442
E-Mail: Giso.Bammel@mw.niedersachsen.de
Homepage: http://www.mw.niedersachsen.de

 

Anlagen:
Pressemitteilung 
Vollzugshinweise 
Verwaltungsvereinbarung
Mitzeichnung – Kleine Unternehmen
Mitzeichnung – Kleinstunternehmen und Soloselbständige

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