Steuern und Recht
Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu De-minimis-Verordnung
Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2022
Die EU-Kommission führt eine Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der De-minimis-Verordnung durch. Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigtem gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.
Quelle: www.datev.de