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Recht

Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Eine Privat-Sektkellerei aus Neustadt/Wstr. ist berechtigt, ein alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herzustellen. Das hat das VG Neustadt entschieden (Az. 5 K 285/18.NW).

Weitere Informationen: Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen

Quelle: www.datev.de

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