Recht
Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen
Kategorie: Recht | 18. September 2018
Eine Privat-Sektkellerei aus Neustadt/Wstr. ist berechtigt, ein alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herzustellen. Das hat das VG Neustadt entschieden (Az. 5 K 285/18.NW).
Weitere Informationen: Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen
Quelle: www.datev.de