Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Über das Risiko einer Ruptur eines Brustimplantats bei einer Schönheitsoperation ist „schonungslos“ aufzuklären. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt wird. Allein dem Eingriff immanente Gefahren sind dem Schutzzweck der Aufklärung zuzurechnen, stellte das OLG Frankfurt fest (Az. 8 U 76/15).

Weitere Informationen: Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon ... Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers … [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht ... Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting … [weiterlesen]