Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist – jedenfalls dann – insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde. So entschied das BAG (Az. 9 AZR 162/18).

Weitere Informationen: Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt (Zukunftsfinanzierungsgesetz) ... Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/8292) … [weiterlesen]

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG ... Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und … [weiterlesen]