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Recht

Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

Kategorie: Recht | 18. Juni 2019

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 459/18).

Weitere Informationen: Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

Quelle: www.datev.de

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