Recht
Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig
Kategorie: Recht | 18. Juni 2019
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 459/18).
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Quelle: www.datev.de