Recht
LG Berlin zur Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017
Kategorie: Recht | 3. Mai 2019
Das LG Berlin hat sich u. a. zur Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 2017 geäußert. Die Richter haben entschieden, dass der Klägerin der geltend gemachte Erhöhungsanspruch gemäß den §§ 558 ff. BGB nicht zustehe, da die bislang vereinbarte und von dem Beklagten entrichtete Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete für die streitgegenständliche Wohnung sogar übersteige (Az. 67 S 21/19).
Weitere Informationen: LG Berlin zur Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017
Quelle: www.datev.de