Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kommunalaufsicht darf Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anweisen

Kategorie: Recht | 31. Mai 2019

Kommt eine Gemeinde einer landesrechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht nach, so darf die Kommunalaufsichtsbehörde sie hierzu anweisen und erforderlichenfalls eine gesetzeskonforme Satzung im Wege der Ersatzvornahme erlassen. Dies entschied das BVerwG (Az. 10 C 1.18).

Weitere Informationen: Kommunalaufsicht darf Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anweisen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze ... Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich … [weiterlesen]

Kein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis eines Aufmaßes angefertigt wird ... Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die … [weiterlesen]