Recht
Kölns bekannteste Baulücke: Eigentümer muss Vertragsstrafe an die Stadt Köln zahlen
Kategorie: Recht | 30. November 2018
Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße muss der Eigentümer eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 3 U 53/18).
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Quelle: www.datev.de