Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Klage eines Funkrufdienstunternehmens gegen Apple-Konzerntöchter wegen möglicher Markenrechtsverletzung abgewiesen

Kategorie: Recht | 22. November 2018

Das LG Braunschweig hat sowohl einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 5, 15 Abs. 4 MarkenG als auch gem. Art. 9, 130 UMV (Unionsmarkenverordnung) verneint. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen „e*Message“ und „iMessage“ bestehe nicht, weil die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet werden, nur gering ähnlich seien (Az. 9 O 1818/17).

Weitere Informationen: Klage eines Funkrufdienstunternehmens gegen Apple-Konzerntöchter wegen möglicher Markenrechtsverletzung abgewiesen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (März 2025) ... Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich aufgehellt. Der ifo … [weiterlesen]

Künstliche Intelligenz findet zunehmend Akzeptanz in kleinen und mittleren Unternehmen ... Die Anzahl der KMU, die Verfahren der Künstlichen Intelligenz nutzen, ist … [weiterlesen]