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Recht

Klage eines Funkrufdienstunternehmens gegen Apple-Konzerntöchter wegen möglicher Markenrechtsverletzung abgewiesen

Kategorie: Recht | 22. November 2018

Das LG Braunschweig hat sowohl einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 5, 15 Abs. 4 MarkenG als auch gem. Art. 9, 130 UMV (Unionsmarkenverordnung) verneint. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen „e*Message“ und „iMessage“ bestehe nicht, weil die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet werden, nur gering ähnlich seien (Az. 9 O 1818/17).

Weitere Informationen: Klage eines Funkrufdienstunternehmens gegen Apple-Konzerntöchter wegen möglicher Markenrechtsverletzung abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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