Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Keine Entschädigung eines Reiseveranstalters bei pandemiebedingter Reisestornierung im März 2020

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2022

Ein Reiseveranstalter kann im Fall der Reisestornierung keine Entschädigung verlangen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigen. Ob eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, ist prognostisch zu beurteilen. Das war im März 2020 im Fall des unbekannten und unberechenbaren Pandemiegeschehens nicht möglich. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 132/21).

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Quelle: www.datev.de

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