Recht
Keine Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr
Kategorie: Recht | 12. September 2018
Lassen sich keine anderen unfallbedingten Störungen am Innenohr als Unfallfolge nachweisen, kann ein Tinnitus nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 U 4293/16).
Weitere Informationen: Keine Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr
Quelle: www.datev.de