Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in NRW

Kategorie: Recht | 21. September 2018

Nordrhein-westfälische Polizisten, die vor dem Jahr 2017 entgegen der damals bestehenden Erlasslage ihre Ausrüstung bereits vor Beginn der Dienstschicht aufgenommen und erst nach Beendigung der Dienstschicht wieder abgelegt haben, können hierfür keinen Zeitausgleich erhalten. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 44.17, 2 C 45.17, 2 C 46.17, 2 C 47.17).

Weitere Informationen: Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in NRW

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt ... Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet … [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie ... Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz … [weiterlesen]