Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Das SG Frankfurt entschied, dass ein Zusammenstoß als Fußgänger mit der U-Bahn auf dem Heimweg dann nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Versicherte durch das Telefonieren mit dem Handy derart abgelenkt war, dass die Handynutzung als wesentliche Unfallursache anzusehen ist (Az. S 8 U 207/16).

Weitere Informationen: Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Quelle: www.datev.de

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