Recht
Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr
Kategorie: Recht | 20. November 2018
Das SG Frankfurt entschied, dass ein Zusammenstoß als Fußgänger mit der U-Bahn auf dem Heimweg dann nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Versicherte durch das Telefonieren mit dem Handy derart abgelenkt war, dass die Handynutzung als wesentliche Unfallursache anzusehen ist (Az. S 8 U 207/16).
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Quelle: www.datev.de