Recht
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen
Kategorie: Recht | 8. Mai 2019
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Weitere Informationen: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen
Quelle: www.datev.de