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Recht

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Kategorie: Recht | 8. Mai 2019

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Weitere Informationen: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Quelle: www.datev.de

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