Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Kategorie: Recht | 8. Mai 2019

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Weitere Informationen: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ... Die OFD Baden-Württemberg warnt aktuell wieder vor möglichen Betrugsversuchen in Form … [weiterlesen]

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst ... Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem … [weiterlesen]

Privatärztliche Behandlung: Fantasie-Gebührenziffer muss nicht bezahlt werden ... Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so … [weiterlesen]