Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Kategorie: Recht | 6. Dezember 2018

Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Darauf wies das BSG hin (Az. B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R).

Weitere Informationen: Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Quelle: www.datev.de

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