Recht
Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen
Kategorie: Recht | 6. Dezember 2018
Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Darauf wies das BSG hin (Az. B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R).
Weitere Informationen: Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen
Quelle: www.datev.de