Recht
Griechischer Mönch muss als Rechtsanwalt anerkannt werden
Kategorie: Recht | 7. Mai 2019
Der EuGH entschied, dass die griechische Regelung, die es einem Mönch, der in einem anderen Mitgliedstaat Rechtsanwalt ist, aufgrund der Unvereinbarkeit zwischen seiner Eigenschaft als Mönch und dem Rechtsanwaltsberuf verbietet, sich bei der Rechtsanwaltskammer eintragen zu lassen, gegen das Unionsrecht verstößt (Rs. C-431/17).
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Quelle: www.datev.de