Steuern und Recht
Gesundheitswerbung für Gamer-Energy-Drink ist unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 25. April 2023
Das LG Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Die Werbung beinhaltete verbotene Angaben (Az. 312 O 256/21).
Quelle: www.datev.de