Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Gesundheitswerbung für Gamer-Energy-Drink ist unzulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 25. April 2023

Das LG Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Die Werbung beinhaltete verbotene Angaben (Az. 312 O 256/21).

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Quelle: www.datev.de

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