Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ Gesamtschau von Einzelmaßnahmen

Kategorie: Steuern und Recht | 28. März 2023

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren – insbesondere durch Vorgesetzte – zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 6.21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaik­anlagen vom Bundestag beschlossen ... Der Bundestag hat am 26.04.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung … [weiterlesen]

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbstständige ... Selbstständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen … [weiterlesen]