Recht
Fallstricke bei der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
Kategorie: Recht | 7. Dezember 2018
Das ArbG Lübeck entschied, dass eine (Kündigungsschutz-)Klage, die den Namenszug eines Rechtsanwalts (einfache Signatur) enthält und von einem anderen Rechtsanwalt über seinen beA-Zugang übermittelt wird, ohne sie eigens qualifiziert zu signieren, nicht wirksam bei Gericht eingegangen ist (Az. 6 Ca 2050/18).
Weitere Informationen: Fallstricke bei der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
Quelle: www.datev.de