Steuern und Recht
Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“
Kategorie: Steuern und Recht | 26. März 2024
Der Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Ärztin nicht in Betracht kam. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 5 KN 9/21).
Quelle: www.datev.de