Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Eigentümerin muss Ratten auf Grundstück bekämpfen

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Oktober 2022

Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt, ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 14 L 1235/22).

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Quelle: www.datev.de

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