Poppinga, Stomberg & Kollegen

´PS&K

Corona-Soforthilfe: Frist Schlussabrechnung

Kategorie: ´PS&K, COVID-19 | 16. Dezember 2021

Aufgrund der sehr kurzfristig gesetzten Frist am 17.12.2021 und der Kollision mit weiteren Abgabeterminen zum Ende des Jahres, wurde durch den niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann eine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe der Schlussabrechnung der Corona-Soforthilfe bis Ende Januar 2022 eingeräumt.

Nach Verstreichen der Vorfrist am 17.12.2021 erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben, in dem Ihnen die Fristverlängerung bis Ende Januar bestätigt wird.

Derzeit arbeiten wir unter Hochdruck an Ihren Schlussabrechnungen und werden uns nach deren Fertigstellung mit Ihnen in Verbindung setzen.

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