Steuern und Recht
„Blessed“-Schriftzug auf Hoodie – Dekoratives Element
Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2022
Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 40/22).
Quelle: www.datev.de