Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

„Blessed“-Schriftzug auf Hoodie – Dekoratives Element

Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2022

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 40/22).

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Quelle: www.datev.de

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