Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Bestellte Kunst muss bezahlt werden

Kategorie: Recht | 21. November 2018

Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Das OLG Köln hat eine Kölner Firma zur Bezahlung eines für ihre Jubiläumsfeier bestellten Videoclips des Comedian Jörg Knör verpflichtet (Az. 11 U 71/18).

Weitere Informationen: Bestellte Kunst muss bezahlt werden

Quelle: www.datev.de

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