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Recht

Arbeitslosengeld: Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe aufgrund einer Eigenkündigung

Kategorie: Recht | 5. August 2020

Bei der Prüfung des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe aufgrund einer Eigenkündigung befreit der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber den Arbeitslosen nicht von seiner objektiven Beweislast bezüglich des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach § 159 Abs. 1 Satz 3 SGB III. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 21 AL 4798/19).

Weitere Informationen: Arbeitslosengeld: Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe aufgrund einer Eigenkündigung

Quelle: www.datev.de

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