Steuern und Recht
Antrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2022
Nach unterlassener Weiterleitung eines Antrags auf Betreuung muss Ortenaukreis und nicht Rhein-Neckar-Kreis Kosten von mehr als 54.000 Euro zahlen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 3290/20).
Quelle: www.datev.de