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Steuern und Recht

Antrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2022

Nach unterlassener Weiterleitung eines Antrags auf Betreuung muss Ortenaukreis und nicht Rhein-Neckar-Kreis Kosten von mehr als 54.000 Euro zahlen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 3290/20).

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Quelle: www.datev.de

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