Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Absturzsicherung am Hochbett muss sich in ausreichender Höhe über die gesamte Länge des Bettes erstrecken

Kategorie: Recht | 9. Mai 2019

Das AG Nürnberg hat entschieden, dass eine an einem Hochbett angebrachte Absturzsicherung sich mit Ausnahme eines 30 – 40 Zentimeter breiten Einstiegsbereichs in einer Höhe von mindestens 16 Zentimetern über der Oberkante der Matratze über die gesamte Länge des Bettes erstrecken muss. Im Falle eines Sturzes spreche bei unzureichender Absturzsicherung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz in Folge der nicht ausreichenden Sicherung zustande gekommen sei (Az. 19 C 7391/18).

Weitere Informationen: Absturzsicherung am Hochbett muss sich in ausreichender Höhe über die gesamte Länge des Bettes erstrecken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage an Steuerabkommen ... Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen Mindeststeuer … [weiterlesen]

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2025 ... Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. … [weiterlesen]