Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Kategorie: Recht | 29. November 2018

Ab Montag, den 3. Dezember, ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.

Weitere Informationen: Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren ... Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren … [weiterlesen]

Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig ... Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität … [weiterlesen]