Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Kategorie: Recht | 29. November 2018

Ab Montag, den 3. Dezember, ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.

Weitere Informationen: Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert ... Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der … [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur ... Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der … [weiterlesen]