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Recht

1 & 1 darf bei Bestellung von DSL-Tarifen Wahl des Routers nicht einschränken

Kategorie: Recht | 24. Juni 2019

Die 1 & 1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für den von Kundinnen oder Kunden gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied das LG Koblenz nach einer Klage des vzbv (Az. 4 HK O 35/18).

Weitere Informationen: 1 & 1 darf bei Bestellung von DSL-Tarifen Wahl des Routers nicht einschränken

Quelle: www.datev.de

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