Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

1 & 1 darf bei Bestellung von DSL-Tarifen Wahl des Routers nicht einschränken

Kategorie: Recht | 24. Juni 2019

Die 1 & 1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für den von Kundinnen oder Kunden gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied das LG Koblenz nach einer Klage des vzbv (Az. 4 HK O 35/18).

Weitere Informationen: 1 & 1 darf bei Bestellung von DSL-Tarifen Wahl des Routers nicht einschränken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO ... Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024 ... Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]