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Steuern

Wiederholte befristete Zuordnung zu einer Baustelle begründet keine erste Tätigkeitsstätte

Kategorie: Steuern | 15. Mai 2019

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber auf einer Baustelle dessen Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 447/16).

Weitere Informationen: Wiederholte befristete Zuordnung zu einer Baustelle begründet keine erste Tätigkeitsstätte

Quelle: www.datev.de

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