Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)

Kategorie: Steuern | 26. Oktober 2018

Das BMF teilt die Behandlung der Fälle der sog. passiven Entstrickung mit (Az. IV B 5 – S-1348 / 07 / 10002-01).

Weitere Informationen: Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)

Quelle: www.datev.de

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