Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen

Kategorie: Steuern | 3. Juni 2019

Das Ausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierhaltung gilt auch, wenn bei der Aufzucht und Ausbildung von Pferden die Tiere mangels eigener Flächen in Pferdepensionen untergebracht sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 10 K 1145/18).

Weitere Informationen: Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer ... In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der … [weiterlesen]

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind ... Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers … [weiterlesen]