Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen

Kategorie: Steuern | 3. Juni 2019

Das Ausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierhaltung gilt auch, wenn bei der Aufzucht und Ausbildung von Pferden die Tiere mangels eigener Flächen in Pferdepensionen untergebracht sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 10 K 1145/18).

Weitere Informationen: Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ... Die OFD Baden-Württemberg warnt aktuell wieder vor möglichen Betrugsversuchen in Form … [weiterlesen]

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Exporte im Februar 2026: +3,6 % zum Januar 2026 ... Im Februar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2026 kalender- … [weiterlesen]

Umfragen zu NOCLAR und Restructured Code (Post-Implementation Review) ... Die WPK weist darauf hin, dass das International Ethics Standards Board … [weiterlesen]