Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

EU schlägt Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen vor

Kategorie: Steuern | 25. April 2019

Die EU-Kommission plant eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell. Sie hat einen Vorschlag verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern befreit werden sollen, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.

Weitere Informationen: EU schlägt Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen vor

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

BFH: Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen ... Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der … [weiterlesen]

BFH: Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung ... Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die … [weiterlesen]