Poppinga, Stomberg & Kollegen

Allgemein

Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Kategorie: Allgemein | 1. Juli 2020

Angesichts der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand der WPK mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt.

Weitere Informationen: Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

ifo Beschäftigungsbarometer gefallen (April 2024) ... Die Unternehmen in Deutschland zeigen sich zurückhaltender bei der Personalplanung. Das … [weiterlesen]

Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer ... Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel … [weiterlesen]