Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH zur Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Kategorie: Steuern | 12. September 2018

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der BFH entschieden (Az. VI R 13/16, VI R 16/17).

Weitere Informationen: BFH zur Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet ... Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während … [weiterlesen]

Positives Signal: BMF plant Vereinfachung bei Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ... Die Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG wirft weiterhin viele … [weiterlesen]