Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalem Betriebsausgabenabzug

Kategorie: Steuern | 21. Juni 2019

Der BFH hatte zu klären, ob § 51 Abs. 3 EStDV in der bis 2011 geltenden Fassung (a. F.) zukunftsgerichtet zu verstehen ist mit der Folge, dass ab dem Jahr 2012 angefallene Wiederaufforstungskosten dadurch abgegolten sind, dass für im Jahr 2011 bezogene Einnahmen aus Holzverkäufen ein pauschaler Abzugsbetrag nach § 51 Abs. 2 EStDV a. F. in Anspruch genommen wurde, oder ob sich die Abzugsfähigkeit aus § 51 Abs. 4 EStDV in der ab 2012 geltenden Fassung ergibt (Az. VI R 47/16).

Weitere Informationen: BFH: Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalem Betriebsausgabenabzug

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche Intelligenz ... Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei PC-Problemen … [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz ... Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz … [weiterlesen]