Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019

Der BFH hat Stellung genommen zur Erstattung von Branntweinsteuer, die erhoben wurde, weil vergällter Branntwein ohne entsprechende Erlaubnis an Dritte abgegeben worden ist (Az. VII R 34/17).

Weitere Informationen: BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025 ... Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich ... Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts … [weiterlesen]