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Steuern

BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019

Der BFH hat Stellung genommen zur Erstattung von Branntweinsteuer, die erhoben wurde, weil vergällter Branntwein ohne entsprechende Erlaubnis an Dritte abgegeben worden ist (Az. VII R 34/17).

Weitere Informationen: BFH: Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Quelle: www.datev.de

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