Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2019

Kategorie: Steuern | 22. November 2018

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2019 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001).

Weitere Informationen: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2019

Quelle: www.datev.de

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