Steuern und Recht
Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Kategorie: Steuern und Recht | 24. April 2026
Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind (Az. V ZR 102/24).
Quelle: www.datev.de
